Hundesteuer sparen: Befreiung und Ermäßigung
Ganz von der Hundesteuer befreit sind fast überall Assistenz- und Blindenführhunde. Viele Gemeinden befreien außerdem Hunde aus dem Tierheim für eine Zeit und ermäßigen die Steuer für Menschen mit Sozialleistungen. Wichtig: Alles gibt es nur auf Antrag.
Hund aus dem Tierheim
Von den 170 Gemeinden, deren Satzung wir ausgewertet haben, sehen 66 eine Befreiung für Tierheimhunde vor. Meist gilt sie für ein bis drei Jahre und oft nur für Hunde aus bestimmten (z. B. dem örtlichen) Tierheimen. Den Antrag stellst du am besten gleich mit der Anmeldung und legst den Übernahmevertrag bei.
Gemeinden mit Tierheim-Befreiung (66)
- Alfter
- Arnsberg
- Attendorn
- Bedburg-Hau
- Bochum
- Bottrop
- Brilon
- Burscheid
- Castrop-Rauxel
- Duisburg
- Düsseldorf
- Eitorf
- Emsdetten
- Erkrath · 24 Monate
- Erwitte
- Essen
- Gelsenkirchen · 36 Monate
- Grevenbroich
- Hagen · 24 Monate
- Harsewinkel
- Heinsberg · 24 Monate
- Hemer
- Herten · 24 Monate
- Hilden · 24 Monate
- Hüllhorst
- Kalkar
- Kirchlengern
- Krefeld
- Leichlingen (Rheinland)
- Leopoldshöhe
- Leverkusen
- Löhne
- Marl
- Marsberg
- Mechernich · 24 Monate
- Meckenheim
- Menden (Sauerland)
- Monheim am Rhein
- Mülheim an der Ruhr
- Münster · 12 Monate
- Neuss · 12 Monate
- Niederkassel
- Nottuln
- Oberhausen
- Olfen
- Olsberg
- Rheinbach
- Roetgen
- Rommerskirchen
- Rosendahl
- Ruppichteroth
- Rüthen
- Schöppingen
- Soest
- Stemwede
- Velbert
- Vreden
- Wachtendonk
- Wadersloh
- Werl
- Wetter (Ruhr)
- Wickede (Ruhr)
- Willich
- Windeck
- Wuppertal · 12 Monate
- Übach-Palenberg
Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld
130 der 170 ausgewerteten Satzungen ermäßigen die Steuer für Menschen mit Sozialleistungen – typischerweise um die Hälfte und nur für einen Hund. Welche Leistungen zählen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, teils Wohngeld), regelt jede Gemeinde selbst. Nachweis ist meist der aktuelle Bewilligungsbescheid.
Eine allgemeine Ermäßigung für Rentnerinnen und Rentner gibt es nicht – nur, wenn Grundsicherung bezogen wird.
Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde
Hunde, die blinden, gehörlosen oder anderweitig hilfsbedürftigen Menschen dienen, sind in NRW praktisch überall steuerfrei (Nachweis z. B. über den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG, H oder Bl). Viele Gemeinden befreien oder ermäßigen auch geprüfte Rettungshunde.
Weitere Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Wohngebäude (oft: mehr als 200 m zum nächsten Haus)
- Listenhunde mit bestandenem Wesenstest – manche Gemeinden verlangen dann nur den normalen Satz
- Züchter – teils ermäßigter Zwingersteuersatz
- Dienst- und Jagdhunde – je nach Satzung
So stellst du den Antrag
In der Satzung nachsehen
Auf jeder Gemeindeseite verlinken wir die Satzung und zeigen, welche Befreiungen sie vorsieht.
Nachweis beilegen
Übernahmevertrag vom Tierheim, Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis.
Rechtzeitig beantragen
Befreiungen gelten meist erst ab Antrag, nicht rückwirkend. Am besten zusammen mit der Anmeldung.
Was kostet die Hundesteuer bei dir?
Häufige Fragen
Wer ist von der Hundesteuer befreit?
Fast überall Halter von Assistenz- und Blindenführhunden. Viele Gemeinden befreien außerdem Hunde aus dem Tierheim für ein bis drei Jahre.
Bekomme ich mit Bürgergeld eine Ermäßigung?
In vielen Gemeinden ja – meist die Hälfte, für einen Hund und nur auf Antrag mit Bewilligungsbescheid.
Zahlen Rentner weniger Hundesteuer?
Nicht allein wegen der Rente. Eine Ermäßigung gibt es nur, wenn Grundsicherung oder eine ähnliche Leistung bezogen wird.
Ist ein Tierheimhund steuerfrei?
In 66 der 170 von uns ausgewerteten NRW-Gemeinden ja, meist für ein bis drei Jahre und nur auf Antrag.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen