Hundesteuer Suhl 2026
In Suhl kostet die Hundesteuer 2026 84 € pro Jahr für einen Hund – das sind 7,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 90 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 84 € | 7,00 € |
| 2. Hund | 90 € | 7,50 € |
| 3. und jeder weitere | 96 € | 8,00 € |
| Gefährlicher Hund | 576 € | 48,00 € |
Hund in Suhl anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Laut Satzung hast du in Suhl 2 Wochen Zeit – gerechnet ab dem Tag, an dem der Hund bei dir einzieht (bei einem Umzug: ab dem Einzug). Am besten meldest du ihn aber gleich in der ersten Woche an – dann bist du auf jeden Fall rechtzeitig.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Suhl anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Suhl zieht die Steuer 01.07. ein – jeweils der passende Teilbetrag. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat), dann musst du an nichts denken.
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Suhl – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Suhl
- ✓ möglich
- Hund aus dem Tierheim: Suhl befreit Hunde aus dem Tierheim auf Antrag für 12 Monate von der Steuer. Die Bedingungen (z. B. welches Tierheim) stehen in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Thüringen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Suhl
Für einen gefährlichen Hund verlangt Suhl 576 € pro Jahr – 7-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Thüringen das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren.
Suhl im Vergleich
Suhl liegt 7,47 € über dem Durchschnitt der 17 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen von 76,53 € – Platz 5 von 17 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Ilmenau50 €
- Meiningen90 €
- Arnstadt84 €
- Gotha84 €
- Bad Salzungen80 €
Gilt für ganz Suhl
Die Hundesteuer von Suhl ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Gehlberg, Schmiedefeld am Rennsteig.
Postleitzahlen: 98527, 98528, 98529.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Suhl?
In Suhl kostet die Hundesteuer 84 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 90 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Suhl anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Hundes, beim Steueramt der Stadt Suhl.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Suhl?
Für einen gefährlichen Hund zahlt man in Suhl 576 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Suhl hoch?
Suhl liegt mit 84 € 7,47 € über dem Durchschnitt der 17 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen und auf Platz 5 von 17 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Suhl (von uns ausgewertet), Fassung vom 15.03.2024. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden