Hund abmelden: bei Umzug, Abgabe oder Tod
Die Hundesteuer endet nicht von selbst. Du musst den Hund bei der Gemeinde abmelden – meist innerhalb von zwei Wochen bis einem Monat. Zu viel gezahlte Steuer bekommst du anteilig zurück.
Wann du abmelden musst
- Umzug in eine andere Gemeinde: in der alten Gemeinde ab-, in der neuen anmelden. Dort gelten dann deren Sätze – das kann deutlich mehr oder weniger sein.
- Abgabe des Hundes: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters angeben.
- Tod des Hundes: Datum angeben, am besten mit Bescheinigung der Tierarztpraxis.
- Umzug innerhalb derselben Stadt: meist genügt eine Adressänderung beim Steueramt.
Abmeldefristen
In den 163 Gemeinden, deren Abmeldefrist wir aus der Satzung kennen, gilt am häufigsten:
- 2 Wochen157 Gemeinden
- 4 Wochen4 Gemeinden
- 1 Monat2 Gemeinden
So meldest du ab
Formlos oder mit Formular
Ein kurzer Brief oder eine E-Mail ans Steueramt reicht fast überall; viele Städte haben auch ein Abmeldeformular online. In Berlin, Hamburg und Bremen geht die Abmeldung ans Finanzamt.
Grund und Datum nennen
Plus Steuer- oder Kassenzeichen aus dem Bescheid, damit die Abmeldung schnell zugeordnet wird.
Hundemarke zurückgeben
Die Marke legst du der Abmeldung bei, sofern deine Gemeinde eine ausgibt.
Erstattung abwarten
Die Gemeinde schickt einen geänderten Bescheid; zu viel gezahlte Beträge werden anteilig – meist monatsgenau – erstattet.
Vor dem Umzug: Was kostet der Hund am neuen Wohnort?
Gib die neue Postleitzahl in die Suche unten ein – dann siehst du sofort, ob es teurer oder günstiger wird.
Was kostet die Hundesteuer bei dir?
Häufige Fragen
Muss ich meinen Hund bei einem Umzug abmelden?
Ja, in der alten Gemeinde ab- und in der neuen anmelden. Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt reicht meist eine Adressänderung.
Bekomme ich Hundesteuer zurück, wenn mein Hund stirbt?
Ja, zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet – vorausgesetzt, du meldest den Hund innerhalb der Frist ab.
Wie melde ich meinen Hund ab?
Formlos per Brief oder E-Mail ans Steueramt (in Berlin, Hamburg, Bremen ans Finanzamt) mit Grund, Datum und Steuerzeichen; die Hundemarke legst du bei.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen