Hundesteuer für ganz Deutschland
Ratgeber · Abmeldung

Hund abmelden: bei Umzug, Abgabe oder Tod

Die Hundesteuer endet nicht von selbst. Du musst den Hund bei der Gemeinde abmelden – meist innerhalb von zwei Wochen bis einem Monat. Zu viel gezahlte Steuer bekommst du anteilig zurück.

Wann du abmelden musst

Abmeldefristen

In den 163 Gemeinden, deren Abmeldefrist wir aus der Satzung kennen, gilt am häufigsten:

So meldest du ab

  1. Formlos oder mit Formular

    Ein kurzer Brief oder eine E-Mail ans Steueramt reicht fast überall; viele Städte haben auch ein Abmeldeformular online. In Berlin, Hamburg und Bremen geht die Abmeldung ans Finanzamt.

  2. Grund und Datum nennen

    Plus Steuer- oder Kassenzeichen aus dem Bescheid, damit die Abmeldung schnell zugeordnet wird.

  3. Hundemarke zurückgeben

    Die Marke legst du der Abmeldung bei, sofern deine Gemeinde eine ausgibt.

  4. Erstattung abwarten

    Die Gemeinde schickt einen geänderten Bescheid; zu viel gezahlte Beträge werden anteilig – meist monatsgenau – erstattet.

Vor dem Umzug: Was kostet der Hund am neuen Wohnort?

Gib die neue Postleitzahl in die Suche unten ein – dann siehst du sofort, ob es teurer oder günstiger wird.

Was kostet die Hundesteuer bei dir?

Häufige Fragen

Muss ich meinen Hund bei einem Umzug abmelden?

Ja, in der alten Gemeinde ab- und in der neuen anmelden. Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt reicht meist eine Adressänderung.

Bekomme ich Hundesteuer zurück, wenn mein Hund stirbt?

Ja, zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet – vorausgesetzt, du meldest den Hund innerhalb der Frist ab.

Wie melde ich meinen Hund ab?

Formlos per Brief oder E-Mail ans Steueramt (in Berlin, Hamburg, Bremen ans Finanzamt) mit Grund, Datum und Steuerzeichen; die Hundemarke legst du bei.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen