Woher unsere Zahlen kommen
meine-hundesteuer.de ist ein privates, unabhängiges Informationsangebot – keine Seite einer Stadt oder Behörde. Wir sammeln die Hundesteuersätze, prüfen sie gegen die Satzungen und schreiben dazu, woher jede Zahl stammt.
So entsteht jede Zahl
Ausgangspunkt: Hundesteuervergleich des Bundes der Steuerzahler
Für alle 396 Gemeinden in NRW übernehmen wir den Satz für den ersten Hund und für Listenhunde aus dem Hundesteuervergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler NRW (Stand 12.03.2026).
Abgleich mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde
Wir laden die Satzung jeder Gemeinde von deren Website und lesen Steuersätze, Fristen und Befreiungen aus. Ein Wert wird nur übernommen, wenn der Satz für den ersten Hund mit dem Vergleich übereinstimmt – sonst prüfen wir von Hand, welche Fassung gilt. Bisher abgeglichen: 170 von 396 Gemeinden. Auf jeder Gemeindeseite steht, ob und wann.
Wenn die Satzung neuer ist, gilt die Satzung
In diesen Fällen weichen wir bewusst vom Vergleich ab:
- Köln: Satzung Köln i.d.F. der 5. Änderung vom 17.12.2025, Gesamtfassung gilt ab 01.01.2026: 174 € je Hund. BdSt (Stand 12.03.2026) nennt veraltete 156 €.
- Neuss: 17. Änderungssatzung vom 19.03.2026, in Kraft seit 01.07.2026: 96/120/180 € je Hund (bis 30.06.2026: 79 € laut BdSt).
- Schlangen: Neue Hundesteuersatzung vom 16.04.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026: 70/90/105 € je Hund, gefährlicher Hund 560 €. BdSt (Stand 12.03.2026) nennt noch 60 €.
- Verl: 1. Änderungssatzung vom 18.02.2026, bekannt gemacht 24.02.2026, in Kraft ab 01.01.2026: 30/45/60 € je Hund. BdSt nennt veraltete 24,60 €.
Jährliche Kontrolle
Einmal im Jahr prüfen wir automatisch, ob sich eine Satzung geändert hat, und lesen geänderte Satzungen neu aus.
Fehler gefunden?
Trotz Sorgfalt kann eine Gemeinde ihre Satzung geändert haben, ohne dass wir es schon wissen. Bitte sag uns Bescheid – am besten mit Link zur Satzung oder einem Foto des Bescheids (ohne persönliche Daten). Wir korrigieren schnell. E-Mail schreiben
Haftung
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde und dein Steuerbescheid. Die Fristen geben wir so an, wie sie in der Satzung stehen – im Zweifel melde deinen Hund lieber früher an. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Weitere Daten
Kreise, Einwohner und Lage der Gemeinden: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Postleitzahlen und Ortsteile: © OpenStreetMap-Mitwirkende, über OpenPLZ API, Open Database License (ODbL).