Hundesteuer Görlitz 2026
In Görlitz kostet die Hundesteuer 2026 102 € pro Jahr für einen Hund – das sind 8,50 € im Monat. Der zweite Hund kostet 138 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 102 € | 8,50 € |
| 2. Hund | 138 € | 11,50 € |
| 3. und jeder weitere | 174 € | 14,50 € |
| Gefährlicher Hund | 768 € | 64,00 € |
Hund in Görlitz anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Sachsen sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Görlitz anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Görlitz – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Görlitz
- ✓ möglich
- Hund aus dem Tierheim: Görlitz befreit Hunde aus dem Tierheim auf Antrag für 2 Jahre von der Steuer. Die Bedingungen (z. B. welches Tierheim) stehen in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Sachsen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Görlitz
Für einen gefährlichen Hund verlangt Görlitz 768 € pro Jahr – 8-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Sachsen das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG).
Görlitz im Vergleich
Görlitz liegt 18,58 € über dem Durchschnitt der 19 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Sachsen von 83,42 € – Platz 4 von 19 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Zittau85 €
- Bautzen / Budyšin72 €
- Hoyerswerda / Wojerecy70 €
- Pirna90 €
- Dresden108 €
Gilt für ganz Görlitz
Die Hundesteuer von Görlitz ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 02826, 02827, 02828, 02829, 02899.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Görlitz?
In Görlitz kostet die Hundesteuer 102 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 138 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Görlitz anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Görlitz; in Sachsen sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Görlitz?
Für einen gefährlichen Hund zahlt man in Görlitz 768 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Görlitz hoch?
Görlitz liegt mit 102 € 18,58 € über dem Durchschnitt der 19 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Sachsen und auf Platz 4 von 19 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Görlitz (von uns ausgewertet), Fassung vom 16.12.2021. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden