Hundesteuer Gauting 2026
In Gauting kostet die Hundesteuer 2026 108 € pro Jahr für jeden Hund – das sind 9,00 € im Monat. Auch der zweite Hund kostet nicht mehr.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| jeder Hund | 108 € | 9,00 € |
| Kampfhund | 1.200 € | 100,00 € |
Gauting verlangt für jeden Hund denselben Betrag – auch für den zweiten und dritten.
Hund in Gauting anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Bayern sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Gauting anmelden
Das geht online, per Formular (Post oder E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro. So findest du das Formular: auf gauting.de oben in die Suche „Hundesteuer“ eingeben – meist ist es der erste Treffer. Oder einfach im Bürgerbüro anrufen und das Formular zuschicken lassen.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Gauting zieht die Steuer 01.03. ein – jeweils der passende Teilbetrag. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat), dann musst du an nichts denken.
Für Hunde der Kategorie I (z. B. Pit-Bull, American Staffordshire Terrier) brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde. Hunde der Kategorie II (z. B. Rottweiler, Bullterrier) gelten als Kampfhund, bis ein Wesenstest das Gegenteil zeigt (Negativzeugnis) – das senkt oft auch die Steuer.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb von 2 Wochen abmelden
Beim Steueramt Gauting – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Gauting
- ✓ möglich
- Hund aus dem Tierheim: Gauting befreit Hunde aus dem Tierheim auf Antrag von der Steuer. Die Bedingungen (z. B. welches Tierheim) stehen in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Bayern praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Gauting
Für einen Kampfhund verlangt Gauting 1.200 € pro Jahr – 11-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, legt in Bayern eine Verordnung zum Landesstraf- und Verordnungsgesetz fest (Kategorie I und II).
Gauting im Vergleich
Gauting liegt 37,29 € über dem Durchschnitt der 56 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Bayern von 70,71 € – Platz 5 von 56 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Germering60 €
- Starnberg80 €
- Olching40 €
- München100 €
- Unterhaching60 €
Gilt für ganz Gauting
Die Hundesteuer von Gauting ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 82131, 82234.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gauting?
In Gauting kostet die Hundesteuer 108 € pro Jahr für jeden Hund.
Bis wann muss ich meinen Hund in Gauting anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Gauting; in Bayern sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Gauting?
Für einen Kampfhund zahlt man in Gauting 1.200 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Gauting hoch?
Gauting liegt mit 108 € 37,29 € über dem Durchschnitt der 56 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Bayern und auf Platz 5 von 56 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Gauting (von uns ausgewertet), Fassung vom 28.10.2024. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden