Hund anmelden: Hundesteuer in 5 Schritten
Wer einen Hund aufnimmt oder mit Hund umzieht, muss ihn bei der Stadt oder Gemeinde zur Hundesteuer anmelden – meist innerhalb von zwei Wochen bis einem Monat. Die Anmeldung kostet nichts und dauert zehn Minuten. So geht’s:
Frist prüfen
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde und beginnt mit dem Tag, an dem der Hund bei dir einzieht. Bei eigenen Welpen läuft sie meist ab dem Alter von drei Monaten. Bei den Gemeinden, deren Satzung wir ausgewertet haben, gilt:
- 2 Wochen162 Gemeinden
- 1 Monat4 Gemeinden
- 4 Wochen2 Gemeinden
Unser Tipp: Melde den Hund in der ersten Woche an. Dann bist du überall rechtzeitig.
Angaben bereitlegen
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der Halterin oder des Halters
- Rasse (oder „Mischling“), Geschlecht und ungefähres Geburtsdatum des Hundes
- Datum, seit dem der Hund bei dir lebt
- Chipnummer – fragen viele Städte inzwischen ab
- bei Umzug: bisherige Gemeinde und dortige Steuernummer
- IBAN, wenn du per Lastschrift zahlen willst
Beim Steueramt anmelden
Zuständig ist das Steueramt (oft „Steuern und Abgaben“) deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung – nicht das Finanzamt. Die meisten Städte bieten ein Online-Formular, sonst geht es per Post, E-Mail oder im Bürgerbüro. Den direkten Weg für deinen Ort findest du auf der jeweiligen Gemeindeseite.
Bescheid und Hundemarke
Nach einigen Wochen kommen der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke. Außerhalb der Wohnung muss der Hund die Marke sichtbar tragen. Einige Städte (z. B. Bielefeld und Krefeld) geben die Marke inzwischen digital als QR-Code aus.
Zahlen
Meist wird die Steuer vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, in manchen Städten halbjährlich oder einmal im Jahr. Der Bescheid nennt die genauen Termine.
Zusätzlich in NRW: großer Hund und Listenhund
Die Hundesteuer ist nur die eine Hälfte. Das Landeshundegesetz NRW (LHundG) verlangt bei großen Hunden – ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg – zusätzlich eine Anzeige beim Ordnungsamt, einen Sachkundenachweis, eine Haftpflichtversicherung und einen Mikrochip. Für Listenhunde brauchst du vorab eine Erlaubnis. Mehr zu Listenhunden →
Hund abmelden
Gibst du den Hund ab, stirbt er oder ziehst du weg, meldest du ihn beim Steueramt ab – ebenfalls innerhalb der Frist aus der Satzung, meist zwei bis vier Wochen. Gib Grund und Datum an (bei Abgabe: Name und Anschrift des neuen Halters, bei Tod am besten eine Bescheinigung vom Tierarzt) und schick die Hundemarke zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Umzug mit Hund
Beim Umzug in eine andere Gemeinde meldest du den Hund in der alten Gemeinde ab und in der neuen an. Die Steuer zahlst du dann nach den Sätzen der neuen Gemeinde – das kann deutlich mehr oder weniger sein. Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, genügt meist eine Adressänderung beim Steueramt.
Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?
Dann zahlst du die Steuer rückwirkend nach – und die Gemeinde kann ein Bußgeld verhängen, weil eine Steuer verkürzt wurde. Viele Städte prüfen regelmäßig mit Hundebestandsaufnahmen von Haus zu Haus. Melde den Hund also lieber gleich an, auch nachträglich.
Was kostet die Hundesteuer bei dir?
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meinen Hund anmelden?
Innerhalb der Frist aus der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde – meist zwei Wochen bis ein Monat, nachdem der Hund bei dir eingezogen ist.
Wo melde ich meinen Hund an?
Beim Steueramt deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung, nicht beim Finanzamt. Viele Städte bieten ein Online-Formular.
Muss ich einen Welpen anmelden?
Ja. Für Welpen aus dem eigenen Wurf beginnt die Frist meist, wenn der Welpe drei Monate alt ist; einen gekauften Welpen meldest du ab dem Einzug an.
Was kostet die Anmeldung?
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Du zahlst nur die jährliche Hundesteuer deiner Gemeinde.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen