Hundesteuer Neufahrn b.Freising 2026
In Neufahrn b.Freising kostet die Hundesteuer 2026 50 € pro Jahr für einen Hund – das sind 4,17 € im Monat. Der zweite Hund kostet 75 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 50 € | 4,17 € |
| 2. Hund | 75 € | 6,25 € |
| 3. und jeder weitere | 100 € | 8,33 € |
| Kampfhund | 600 € | 50,00 € |
Hund in Neufahrn b.Freising anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Bayern sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Neufahrn b.Freising anmelden
Das geht online, per Formular (Post oder E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro. So findest du das Formular: auf bayern.de oben in die Suche „Hundesteuer“ eingeben – meist ist es der erste Treffer. Oder einfach im Bürgerbüro anrufen und das Formular zuschicken lassen.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Neufahrn b.Freising zieht die Steuer 01.03. ein – jeweils der passende Teilbetrag. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat), dann musst du an nichts denken.
Für Hunde der Kategorie I (z. B. Pit-Bull, American Staffordshire Terrier) brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde. Hunde der Kategorie II (z. B. Rottweiler, Bullterrier) gelten als Kampfhund, bis ein Wesenstest das Gegenteil zeigt (Negativzeugnis) – das senkt oft auch die Steuer.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Neufahrn b.Freising – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Neufahrn b.Freising
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Neufahrn b.Freising das tut, steht in der Satzung.
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- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
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- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Bayern praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Neufahrn b.Freising
Für einen Kampfhund verlangt Neufahrn b.Freising 600 € pro Jahr – 12-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, legt in Bayern eine Verordnung zum Landesstraf- und Verordnungsgesetz fest (Kategorie I und II).
Neufahrn b.Freising im Vergleich
Neufahrn b.Freising liegt 19,70 € unter dem Durchschnitt der 74 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Bayern von 69,70 € – Platz 53 von 74 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
Gilt für ganz Neufahrn b.Freising
Die Hundesteuer von Neufahrn b.Freising ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 85375, 85376.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neufahrn b.Freising?
In Neufahrn b.Freising kostet die Hundesteuer 50 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 75 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Neufahrn b.Freising anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Neufahrn b.Freising; in Bayern sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Neufahrn b.Freising?
Für einen Kampfhund zahlt man in Neufahrn b.Freising 600 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Neufahrn b.Freising hoch?
Neufahrn b.Freising liegt mit 50 € 19,70 € unter dem Durchschnitt der 74 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Bayern und auf Platz 53 von 74 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Neufahrn b.Freising (von uns ausgewertet), Fassung vom 05.12.2018. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden