Hundesteuer für ganz Deutschland
Ratgeber · Pflichten

Hund nicht angemeldet – was passiert?

Wer seinen Hund nicht zur Hundesteuer anmeldet, muss die Steuer rückwirkend nachzahlen. Zusätzlich kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen, denn wer die Anmeldung unterlässt, verkürzt eine Steuer. Am günstigsten ist es fast immer, den Hund sofort nachträglich anzumelden.

Wie fällt ein nicht angemeldeter Hund auf?

Welche Folgen drohen?

  1. Nachzahlung

    Die Gemeinde setzt die Steuer für die ganze Zeit fest, in der du den Hund schon hattest – oft für mehrere Jahre rückwirkend.

  2. Bußgeld

    Nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder ist das Nichtanmelden eine Ordnungswidrigkeit; die Höhe des Bußgelds hängt vom Einzelfall ab. Bei vorsätzlicher Steuerverkürzung über längere Zeit kann es auch deutlich ernster werden.

  3. Säumniszuschläge

    Auf zu spät gezahlte Beträge können Zuschläge kommen.

Nachträglich anmelden – so geht’s

Melde den Hund einfach jetzt an und gib ehrlich an, seit wann er bei dir lebt. Wer selbst kommt, bevor die Gemeinde den Hund entdeckt, steht in aller Regel besser da. Wie die Anmeldung geht, steht unter Hund anmelden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was kostet die Hundesteuer bei dir?

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Du musst die Hundesteuer rückwirkend nachzahlen, und die Gemeinde kann ein Bußgeld verhängen.

Kann ich meinen Hund nachträglich anmelden?

Ja. Gib an, seit wann der Hund bei dir lebt – die Steuer wird dann rückwirkend festgesetzt. Selbst zu kommen ist besser, als entdeckt zu werden.

Wie kontrollieren Gemeinden die Hundesteuer?

Mit Hundebestandsaufnahmen von Haus zu Haus, Kontrollen der Hundemarke, Hinweisen und teils über Hunderegister.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen