Hundesteuer Eisenach 2026
In Eisenach kostet die Hundesteuer 2026 84 € pro Jahr für jeden Hund – das sind 7,00 € im Monat. Auch der zweite Hund kostet nicht mehr.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| jeder Hund | 84 € | 7,00 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € | 50,00 € |
Eisenach verlangt für jeden Hund denselben Betrag – auch für den zweiten und dritten.
Hund in Eisenach anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Thüringen sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Eisenach anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Eisenach – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Eisenach
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Eisenach das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
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- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Thüringen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
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- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Eisenach
Für einen gefährlichen Hund verlangt Eisenach 600 € pro Jahr – 7-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Thüringen das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren.
Eisenach im Vergleich
Eisenach liegt 7,94 € über dem Durchschnitt der 16 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen von 76,06 € – Platz 5 von 16 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Bad Salzungen80 €
- Gotha84 €
- Mühlhausen/Thüringen75 €
- Meiningen90 €
- Arnstadt84 €
Gilt für ganz Eisenach
Die Hundesteuer von Eisenach ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 99817.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Eisenach?
In Eisenach kostet die Hundesteuer 84 € pro Jahr für jeden Hund.
Bis wann muss ich meinen Hund in Eisenach anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Eisenach; in Thüringen sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Eisenach?
Für einen gefährlichen Hund zahlt man in Eisenach 600 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Eisenach hoch?
Eisenach liegt mit 84 € 7,94 € über dem Durchschnitt der 16 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen und auf Platz 5 von 16 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Eisenach (von uns ausgewertet), Fassung vom 18.03.2016. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden