Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen?
Für einen privat gehaltenen Hund: nein. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer auf die private Lebensführung und lässt sich in der Einkommensteuererklärung nicht absetzen. Ausnahmen gibt es, wenn der Hund beruflich oder betrieblich gebraucht wird.
Wann es doch geht
- Betriebshund: Hält ein Unternehmen den Hund z. B. als Wachhund für das Firmengelände, sind Hundesteuer und Kosten Betriebsausgaben. Für gewerblich gehaltene Hunde erheben viele Gemeinden ohnehin keine oder eine eigene Steuer.
- Arbeitsmittel: Braucht jemand den Hund überwiegend für den Beruf (etwa Diensthundeführer oder Jäger mit Jagdhund im Beruf), können die Kosten Werbungskosten sein – das hängt stark vom Einzelfall ab.
Was privat absetzbar sein kann: Hundebetreuung
Nicht die Steuer, aber die Betreuung: Kommt ein Hundesitter zu dir nach Hause, kann das als haushaltsnahe Dienstleistung zählen. Begünstigt sind dann 20 % der Arbeitskosten laut Rechnung, bezahlt per Überweisung. Gassigehen außerhalb des Grundstücks oder eine Hundepension zählen nach verbreiteter Auffassung nicht.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Im Zweifel hilft eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Was die Hundesteuer bei dir kostet
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Was kostet die Hundesteuer bei dir?
Häufige Fragen
Ist die Hundesteuer steuerlich absetzbar?
Für private Hunde nicht. Nur wenn der Hund betrieblich oder beruflich genutzt wird, können Hundesteuer und Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein.
Kann ich den Hundesitter absetzen?
Betreuung im eigenen Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung gelten: 20 % der Arbeitskosten, Zahlung per Überweisung.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen