Hundesteuer Bühl 2026
In Bühl kostet die Hundesteuer 2026 96 € pro Jahr für einen Hund – das sind 8,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 192 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 96 € | 8,00 € |
| 2. Hund | 192 € | 16,00 € |
| 3. und jeder weitere | 192 € | 16,00 € |
| Kampfhund | 768 € | 64,00 € |
Hund in Bühl anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Laut Satzung hast du in Bühl 1 Monat Zeit – gerechnet ab dem Tag, an dem der Hund bei dir einzieht (bei einem Umzug: ab dem Einzug). Am besten meldest du ihn aber gleich in der ersten Woche an – dann bist du auf jeden Fall rechtzeitig.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Bühl anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
In Baden-Württemberg muss jede Gemeinde Hundesteuer erheben. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde gilt zusätzlich die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde – mit Pflichten wie Leinen- und Maulkorbzwang, bei bestimmten Rassen bis zur bestandenen Wesensprüfung.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Bühl – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Bühl
- ✓ möglich
- Hund aus dem Tierheim: Bühl befreit Hunde aus dem Tierheim auf Antrag für 12 Monate von der Steuer. Die Bedingungen (z. B. welches Tierheim) stehen in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ✓ möglich
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Bühl
Für einen Kampfhund verlangt Bühl 768 € pro Jahr – 8-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt in Baden-Württemberg die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.
Bühl im Vergleich
Bühl liegt 25,60 € unter dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg von 121,60 € – Platz 72 von 83 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Gaggenau108 €
- Rastatt96 €
- Kehl96 €
- Offenburg120 €
- Rheinstetten90 €
Gilt für ganz Bühl
Die Hundesteuer von Bühl ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Altschweier, Eisental, Neusatz, Vimbuch, Weitenung.
Postleitzahlen: 77815, 77830.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bühl?
In Bühl kostet die Hundesteuer 96 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 192 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Bühl anmelden?
Innerhalb von 1 Monat nach der Aufnahme des Hundes, beim Steueramt der Stadt Bühl.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Bühl?
Für einen Kampfhund zahlt man in Bühl 768 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Bühl hoch?
Bühl liegt mit 96 € 25,60 € unter dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg und auf Platz 72 von 83 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuer-Seite der Stadt Bühl (von uns ausgewertet), Fassung vom 27.11.2013. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden