Hundesteuer Waldkirch 2026
In Waldkirch kostet die Hundesteuer 2026 144 € pro Jahr für einen Hund – das sind 12,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 288 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 144 € | 12,00 € |
| 2. Hund | 288 € | 24,00 € |
| 3. und jeder weitere | 288 € | 24,00 € |
| Kampfhund | 600 € | 50,00 € |
Hund in Waldkirch anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Baden-Württemberg sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Waldkirch anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
In Baden-Württemberg muss jede Gemeinde Hundesteuer erheben. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde gilt zusätzlich die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde – mit Pflichten wie Leinen- und Maulkorbzwang, bei bestimmten Rassen bis zur bestandenen Wesensprüfung.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Waldkirch – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Waldkirch
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Waldkirch das tut, steht in der Satzung.
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- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
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- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Baden-Württemberg praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Waldkirch
Für einen Kampfhund verlangt Waldkirch 600 € pro Jahr – 4-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt in Baden-Württemberg die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.
Waldkirch im Vergleich
Waldkirch liegt 24,35 € über dem Durchschnitt der 103 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg von 119,65 € – Platz 6 von 103 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Emmendingen120 €
- Freiburg im Breisgau120 €
- Bad Krozingen125 €
- Lahr/Schwarzwald100 €
- Schramberg132 €
Gilt für ganz Waldkirch
Die Hundesteuer von Waldkirch ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Buchholz.
Postleitzahlen: 79183.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Waldkirch?
In Waldkirch kostet die Hundesteuer 144 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 288 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Waldkirch anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Waldkirch; in Baden-Württemberg sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Waldkirch?
Für einen Kampfhund zahlt man in Waldkirch 600 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Waldkirch hoch?
Waldkirch liegt mit 144 € 24,35 € über dem Durchschnitt der 103 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg und auf Platz 6 von 103 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Waldkirch (von uns ausgewertet), Fassung vom 22.10.2025. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden