Hundesteuer Neuenkirchen-Vörden
In Neuenkirchen-Vörden kostet die Hundesteuer 30 € pro Jahr für einen Hund – das sind 2,50 € im Monat. (Stand September 2025)
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 30 € | 2,50 € |
| 2. Hund | 60 € | 5,00 € |
| 3. und jeder weitere | 90 € | 7,50 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € | 58,33 € |
Achtung: Viele Gemeinden verlangen bei mehreren Hunden den höheren Satz für jeden Hund. Wie Neuenkirchen-Vörden genau rechnet, steht in der Hundesteuersatzung.
Hund in Neuenkirchen-Vörden anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Niedersachsen sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Neuenkirchen-Vörden anmelden
Das geht online, per Formular (Post oder E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro. So findest du das Formular: auf neuenkirchen-voerden.de oben in die Suche „Hundesteuer“ eingeben – meist ist es der erste Treffer. Oder einfach im Bürgerbüro anrufen und das Formular zuschicken lassen.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
Unabhängig von der Steuer verlangt das Niedersächsische Hundegesetz: einen Sachkundenachweis (meist vor der Anschaffung), eine Haftpflichtversicherung, einen Mikrochip und die Anmeldung beim zentralen Hunderegister Niedersachsen. Die Steueranmeldung bei der Gemeinde ersetzt das Hunderegister nicht.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Neuenkirchen-Vörden – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular der Stadt. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die Stadt anteilig.
Weniger zahlen in Neuenkirchen-Vörden
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Neuenkirchen-Vörden das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
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- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Niedersachsen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Für diese Gemeinde haben wir die Satzung noch nicht ausgewertet. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Neuenkirchen-Vörden
Für einen gefährlichen Hund verlangt Neuenkirchen-Vörden 700 € pro Jahr – 23-mal so viel wie für einen normalen Hund. Niedersachsen hat keine Rasseliste: Ob ein Hund als gefährlich gilt, stellt die Behörde im Einzelfall fest (Niedersächsisches Hundegesetz, NHundG).
Neuenkirchen-Vörden im Vergleich
Neuenkirchen-Vörden liegt 21,70 € unter dem Durchschnitt in Niedersachsen von 51,70 € – Platz 788 von 941 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
Alle Gemeinden im Landkreis Vechta vergleichen: Hundesteuer Landkreis Vechta →
Gilt für ganz Neuenkirchen-Vörden
Die Hundesteuer von Neuenkirchen-Vörden ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Vörden.
Postleitzahlen: 49434.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neuenkirchen-Vörden?
In Neuenkirchen-Vörden kostet die Hundesteuer 30 € pro Jahr für einen Hund (Stand September 2025). Für den zweiten Hund sind es 60 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Neuenkirchen-Vörden anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Neuenkirchen-Vörden; in Niedersachsen sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Neuenkirchen-Vörden?
Für einen gefährlichen Hund zahlt man in Neuenkirchen-Vörden 700 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Neuenkirchen-Vörden hoch?
Neuenkirchen-Vörden liegt mit 30 € 21,70 € unter dem Durchschnitt in Niedersachsen und auf Platz 788 von 941 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quellen: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Hundesteuervergleich 2025 (Stand September 2025); Hundesteuersatzung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Noch nicht mit der Satzung abgeglichen. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden