Hundesteuer für gefährliche Hunde Sachsen: was gefährliche Hunde kosten
15 von 20 erfassten Städten in Sachsen verlangen für gefährliche Hunde einen erhöhten Satz – im Schnitt 467,73 € im Jahr, am meisten Görlitz mit 768 €.
Welche Hunde gelten in Sachsen als gefährliche Hunde?
Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Sachsen das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG). Welche dieser Hunde den erhöhten Steuersatz zahlen, legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest – oft lässt sich der Satz mit einem bestandenen Wesenstest senken.
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Satz für den ersten gefährlichen Hund – alle 15 erfassten Städte mit Aufschlag
- Görlitz768 €
- Chemnitz750 €
- Zwickau720 €
- Werdau540 €
- Zittau510 €
- Freital480 €
- Bautzen / Budyšin480 €
- Hoyerswerda / Wojerecy420 €
- Meißen420 €
- Delitzsch408 €
- Pirna360 €
- Markkleeberg360 €
- Borna320 €
- Riesa300 €
- Grimma180 €
Bei 5 weiteren erfassten Orten kennen wir den Satz für gefährliche Hunde noch nicht.
Kampfhundesteuer in ganz Deutschland im Vergleich →
Was kostet die Hundesteuer bei dir?
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer für gefährliche Hunde in Sachsen?
15 von 20 erfassten Städten erheben einen erhöhten Satz – im Schnitt 467,73 € pro Jahr, am meisten Görlitz mit 768 €.
Welche Hunde gelten in Sachsen als gefährliche Hunde?
Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Sachsen das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG).
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen