Hundesteuer Freiberg 2026
In Freiberg kostet die Hundesteuer 2026 60 € pro Jahr für einen Hund – das sind 5,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 75 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 60 € | 5,00 € |
| 2. Hund | 75 € | 6,25 € |
| 3. und jeder weitere | 90 € | 7,50 € |
| Gefährlicher Hund | steht in der Satzung | |
Hund in Freiberg anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Laut Satzung hast du in Freiberg 2 Wochen Zeit – gerechnet ab dem Tag, an dem der Hund bei dir einzieht (bei einem Umzug: ab dem Einzug). Am besten meldest du ihn aber gleich in der ersten Woche an – dann bist du auf jeden Fall rechtzeitig.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Freiberg anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Freiberg zieht die Steuer 15.02./15.05./15.08./15.11. oder 01.07. ein – jeweils der passende Teilbetrag. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat), dann musst du an nichts denken.
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Freiberg – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Freiberg
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Freiberg das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Sachsen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Freiberg
Ob und wie viel mehr Freiberg für gefährliche Hunde verlangt, haben wir noch nicht sicher aus der Satzung übernommen – in den meisten Städten liegt der Satz deutlich höher. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Sachsen das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG).
Freiberg im Vergleich
Freiberg liegt 23,42 € unter dem Durchschnitt der 19 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Sachsen von 83,42 € – Platz 15 von 19 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
Gilt für ganz Freiberg
Die Hundesteuer von Freiberg ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 09599, 09627.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiberg?
In Freiberg kostet die Hundesteuer 60 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 75 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Freiberg anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Hundes, beim Steueramt der Stadt Freiberg.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Freiberg?
Das regelt die Hundesteuersatzung von Freiberg; meist liegt der Satz deutlich über dem normalen.
Ist die Hundesteuer in Freiberg hoch?
Freiberg liegt mit 60 € 23,42 € unter dem Durchschnitt der 19 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Sachsen und auf Platz 15 von 19 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuer-Seite der Stadt Freiberg (von uns ausgewertet). Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden