Hundesteuer Erfurt 2026
In Erfurt kostet die Hundesteuer 2026 120 € pro Jahr für einen Hund – das sind 10,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 144 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 120 € | 10,00 € |
| 2. Hund | 144 € | 12,00 € |
| 3. und jeder weitere | 144 € | 12,00 € |
| Gefährlicher Hund | steht in der Satzung | |
Hund in Erfurt anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Laut Satzung hast du in Erfurt 14 Tage Zeit – gerechnet ab dem Tag, an dem der Hund bei dir einzieht (bei einem Umzug: ab dem Einzug). Am besten meldest du ihn aber gleich in der ersten Woche an – dann bist du auf jeden Fall rechtzeitig.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Erfurt anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Erfurt – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Erfurt
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Erfurt das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Thüringen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Erfurt
Ob und wie viel mehr Erfurt für gefährliche Hunde verlangt, haben wir noch nicht sicher aus der Satzung übernommen – in den meisten Städten liegt der Satz deutlich höher. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Thüringen das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren.
Erfurt im Vergleich
Erfurt liegt 43,94 € über dem Durchschnitt der 16 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen von 76,06 € – Platz 1 von 16 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
Gilt für ganz Erfurt
Die Hundesteuer von Erfurt ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 99084, 99085, 99086, 99087, 99089, 99090, 99091, 99092, 99094, 99095, 99096, 99097, 99098, 99099.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Erfurt?
In Erfurt kostet die Hundesteuer 120 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 144 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Erfurt anmelden?
Innerhalb von 14 Tage nach der Aufnahme des Hundes, beim Steueramt der Stadt Erfurt.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Erfurt?
Das regelt die Hundesteuersatzung von Erfurt; meist liegt der Satz deutlich über dem normalen.
Ist die Hundesteuer in Erfurt hoch?
Erfurt liegt mit 120 € 43,94 € über dem Durchschnitt der 16 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen und auf Platz 1 von 16 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuer-Seite der Stadt Erfurt (von uns ausgewertet), Fassung vom 01.07.2026. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden