Hundesteuer Rudolstadt 2026
In Rudolstadt kostet die Hundesteuer 2026 60 € pro Jahr für einen Hund – das sind 5,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 84 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 60 € | 5,00 € |
| 2. Hund | 84 € | 7,00 € |
| 3. und jeder weitere | 120 € | 10,00 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € | 50,00 € |
Hund in Rudolstadt anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Thüringen sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Rudolstadt anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Rudolstadt zieht die Steuer 01.07. ein – jeweils der passende Teilbetrag. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat), dann musst du an nichts denken.
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Rudolstadt – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Rudolstadt
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Rudolstadt das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Thüringen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Rudolstadt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Rudolstadt 600 € pro Jahr – 10-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Thüringen das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren.
Rudolstadt im Vergleich
Rudolstadt liegt 16,06 € unter dem Durchschnitt der 16 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen von 76,06 € – Platz 11 von 16 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Saalfeld/Saale60 €
- Weimar60 €
- Jena102 €
- Ilmenau50 €
- Arnstadt84 €
Gilt für ganz Rudolstadt
Die Hundesteuer von Rudolstadt ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Treppendorf.
Postleitzahlen: 07407.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rudolstadt?
In Rudolstadt kostet die Hundesteuer 60 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 84 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Rudolstadt anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Rudolstadt; in Thüringen sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Rudolstadt?
Für einen gefährlichen Hund zahlt man in Rudolstadt 600 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Rudolstadt hoch?
Rudolstadt liegt mit 60 € 16,06 € unter dem Durchschnitt der 16 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Thüringen und auf Platz 11 von 16 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuer-Seite der Stadt Rudolstadt (von uns ausgewertet). Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden