Hundesteuer Quickborn 2026
In Quickborn kostet die Hundesteuer 2026 84 € pro Jahr für einen Hund – das sind 7,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 120 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 84 € | 7,00 € |
| 2. Hund | 120 € | 10,00 € |
| 3. und jeder weitere | 180 € | 15,00 € |
| Gefährlicher Hund | steht in der Satzung | |
Hund in Quickborn anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Schleswig-Holstein sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Quickborn anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Quickborn zieht die Steuer 01.07. (auf Antrag vierteljährlich) ein – jeweils der passende Teilbetrag. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat), dann musst du an nichts denken.
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Gefahrhundegesetz (GefHG) besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Quickborn – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Quickborn
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Quickborn das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Schleswig-Holstein praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Quickborn
Ob und wie viel mehr Quickborn für gefährliche Hunde verlangt, haben wir noch nicht sicher aus der Satzung übernommen – in den meisten Städten liegt der Satz deutlich höher. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Schleswig-Holstein das Gefahrhundegesetz (GefHG).
Quickborn im Vergleich
Quickborn liegt 30,90 € unter dem Durchschnitt der 21 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Schleswig-Holstein von 114,90 € – Platz 18 von 21 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Norderstedt105 €
- Henstedt-Ulzburg72 €
- Pinneberg144 €
- Kaltenkirchen84 €
- Elmshorn120 €
Gilt für ganz Quickborn
Die Hundesteuer von Quickborn ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 25451.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Quickborn?
In Quickborn kostet die Hundesteuer 84 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 120 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Quickborn anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Quickborn; in Schleswig-Holstein sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Quickborn?
Das regelt die Hundesteuersatzung von Quickborn; meist liegt der Satz deutlich über dem normalen.
Ist die Hundesteuer in Quickborn hoch?
Quickborn liegt mit 84 € 30,90 € unter dem Durchschnitt der 21 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Schleswig-Holstein und auf Platz 18 von 21 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Quickborn (von uns ausgewertet), Fassung vom 12.05.2021. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden