Hundesteuer für gefährliche Hunde Schleswig-Holstein: was gefährliche Hunde kosten
14 von 21 erfassten Städten in Schleswig-Holstein verlangen für gefährliche Hunde einen erhöhten Satz – im Schnitt 627,43 € im Jahr, am meisten Eckernförde mit 960 €.
Welche Hunde gelten in Schleswig-Holstein als gefährliche Hunde?
Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Schleswig-Holstein das Gefahrhundegesetz (GefHG). Welche dieser Hunde den erhöhten Steuersatz zahlen, legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest – oft lässt sich der Satz mit einem bestandenen Wesenstest senken.
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt das Gefahrhundegesetz (GefHG) besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Satz für den ersten gefährlichen Hund – alle 14 erfassten Städte mit Aufschlag
- Eckernförde960 €
- Norderstedt750 €
- Reinbek720 €
- Pinneberg690 €
- Lübeck684 €
- Flensburg600 €
- Itzehoe600 €
- Henstedt-Ulzburg600 €
- Schleswig600 €
- Bad Oldesloe600 €
- Heide600 €
- Elmshorn540 €
- Ahrensburg520 €
- Geesthacht320 €
Bei 7 weiteren erfassten Orten kennen wir den Satz für gefährliche Hunde noch nicht.
Kampfhundesteuer in ganz Deutschland im Vergleich →
Was kostet die Hundesteuer bei dir?
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer für gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein?
14 von 21 erfassten Städten erheben einen erhöhten Satz – im Schnitt 627,43 € pro Jahr, am meisten Eckernförde mit 960 €.
Welche Hunde gelten in Schleswig-Holstein als gefährliche Hunde?
Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Schleswig-Holstein das Gefahrhundegesetz (GefHG).
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen