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Hundesteuer Springe

In Springe kostet die Hundesteuer 96 € pro Jahr für einen Hund – das sind 8,00 € im Monat. (Stand September 2025)

Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund96 €8,00 €
2. Hund150 €12,50 €
3. und jeder weitere180 €15,00 €
Gefährlicher Hundkein Aufschlag – normaler Satz

Achtung: Viele Gemeinden verlangen bei mehreren Hunden den höheren Satz für jeden Hund. Wie Springe genau rechnet, steht in der Hundesteuersatzung.

Hund in Springe anmelden – so geht’s

  1. Frist im Blick behalten

    Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Niedersachsen sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.

  2. Diese Angaben bereitlegen

    Zum Abhaken:

    • deinen Namen, Anschrift und Geburtsdatum
    • Rasse des Hundes (oder „Mischling“) und ungefähres Geburtsdatum
    • Datum, seit dem der Hund bei dir lebt
    • Chipnummer, falls der Hund gechippt ist
    • bei Umzug: deine bisherige Gemeinde
    • für Lastschrift: deine IBAN
  3. Beim Steueramt der Stadt Springe anmelden

    Das geht online, per Formular (Post oder E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro. So findest du das Formular: auf springe.de oben in die Suche „Hundesteuer“ eingeben – meist ist es der erste Treffer. Oder einfach im Bürgerbüro anrufen und das Formular zuschicken lassen.

  4. Bescheid und Hundemarke abwarten

    Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.

  5. Zahlen

    Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).

Pflicht in Niedersachsen – für jeden Hund

Unabhängig von der Steuer verlangt das Niedersächsische Hundegesetz: einen Sachkundenachweis (meist vor der Anschaffung), eine Haftpflichtversicherung, einen Mikrochip und die Anmeldung beim zentralen Hunderegister Niedersachsen. Die Steueranmeldung bei der Gemeinde ersetzt das Hunderegister nicht.

Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes

  1. Innerhalb der Frist abmelden

    Beim Steueramt Springe – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular der Stadt. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.

  2. Grund und Datum angeben

    • Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
    • Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
    • Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
  3. Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen

    Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die Stadt anteilig.

Weniger zahlen in Springe

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Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Springe das tut, steht in der Satzung.
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Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
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Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Niedersachsen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.

Für diese Gemeinde haben wir die Satzung noch nicht ausgewertet. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →

Gefährlicher Hund in Springe

Springe verlangt für gefährliche Hunde keinen Aufschlag – es gilt der normale Satz von 96 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund brauchst du außerdem eine Erlaubnis der Behörde.

Springe im Vergleich

Springe liegt 44,30 € über dem Durchschnitt in Niedersachsen von 51,70 € – Platz 41 von 941 (Platz 1 = am teuersten).

Hundesteuer in der Umgebung

Alle Gemeinden im Region Hannover vergleichen: Hundesteuer Region Hannover →

Gilt für ganz Springe

Die Hundesteuer von Springe ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Altenhagen I, Alvesrode, Bennigsen, Eldagsen, Gestorf, Lüdersen, Völksen.

Postleitzahlen: 31832.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Springe?

In Springe kostet die Hundesteuer 96 € pro Jahr für einen Hund (Stand September 2025). Für den zweiten Hund sind es 150 €.

Bis wann muss ich meinen Hund in Springe anmelden?

Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Springe; in Niedersachsen sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.

Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Springe?

Springe erhebt keinen Aufschlag für gefährliche Hunde; es gilt der normale Satz von 96 € pro Jahr.

Ist die Hundesteuer in Springe hoch?

Springe liegt mit 96 € 44,30 € über dem Durchschnitt in Niedersachsen und auf Platz 41 von 941 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).

Quellen: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Hundesteuervergleich 2025 (Stand September 2025); Hundesteuersatzung der Gemeinde Springe. Noch nicht mit der Satzung abgeglichen. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden