Hundesteuer Hohnhorst
In Hohnhorst kostet die Hundesteuer 48 € pro Jahr für einen Hund – das sind 4,00 € im Monat. (Stand September 2025)
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 48 € | 4,00 € |
| 2. Hund | 72 € | 6,00 € |
| 3. und jeder weitere | 96 € | 8,00 € |
| Gefährlicher Hund | kein Aufschlag – normaler Satz | |
Achtung: Viele Gemeinden verlangen bei mehreren Hunden den höheren Satz für jeden Hund. Wie Hohnhorst genau rechnet, steht in der Hundesteuersatzung.
Hund in Hohnhorst anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Niedersachsen sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Hohnhorst anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
Unabhängig von der Steuer verlangt das Niedersächsische Hundegesetz: einen Sachkundenachweis (meist vor der Anschaffung), eine Haftpflichtversicherung, einen Mikrochip und die Anmeldung beim zentralen Hunderegister Niedersachsen. Die Steueranmeldung bei der Gemeinde ersetzt das Hunderegister nicht.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Hohnhorst – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular der Stadt. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer erstattet die Stadt anteilig.
Weniger zahlen in Hohnhorst
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Hohnhorst das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Niedersachsen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
Für diese Gemeinde haben wir die Satzung noch nicht ausgewertet. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Gefährlicher Hund in Hohnhorst
Hohnhorst verlangt für gefährliche Hunde keinen Aufschlag – es gilt der normale Satz von 48 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund brauchst du außerdem eine Erlaubnis der Behörde.
Hohnhorst im Vergleich
Hohnhorst liegt 3,70 € unter dem Durchschnitt in Niedersachsen von 51,70 € – Platz 430 von 941 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Suthfeld48 €
- Haste25 €
- Bad Nenndorf48 €
- Beckedorf60 €
- Lindhorst60 €
Alle Gemeinden im Landkreis Schaumburg vergleichen: Hundesteuer Landkreis Schaumburg →
Gilt für ganz Hohnhorst
Die Hundesteuer von Hohnhorst ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 31559.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hohnhorst?
In Hohnhorst kostet die Hundesteuer 48 € pro Jahr für einen Hund (Stand September 2025). Für den zweiten Hund sind es 72 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Hohnhorst anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Hohnhorst; in Niedersachsen sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Hohnhorst?
Hohnhorst erhebt keinen Aufschlag für gefährliche Hunde; es gilt der normale Satz von 48 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Hohnhorst hoch?
Hohnhorst liegt mit 48 € 3,70 € unter dem Durchschnitt in Niedersachsen und auf Platz 430 von 941 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quellen: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Hundesteuervergleich 2025 (Stand September 2025); Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohnhorst. Noch nicht mit der Satzung abgeglichen. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden