Hundesteuer für ganz Deutschland
Landkreis Hersfeld-Rotenburg · Hessen

Hundesteuer Rotenburg a. d. Fulda

In Rotenburg a. d. Fulda kostet die Hundesteuer 48 € pro Jahr für einen Hund – das sind 4,00 € im Monat. (Stand Oktober 2025)

Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund48 €4,00 €
2. Hundsteht in der Satzung
3. und jeder weiteresteht in der Satzung
Gefährlicher Hund624 €52,00 €

Den Satz für weitere Hunde haben wir für Rotenburg a. d. Fulda noch nicht aus der Satzung übernommen. Fast überall ist er höher als für den ersten Hund.

Hund in Rotenburg a. d. Fulda anmelden – so geht’s

  1. Frist im Blick behalten

    Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Hessen sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.

  2. Diese Angaben bereitlegen

    Zum Abhaken:

    • deinen Namen, Anschrift und Geburtsdatum
    • Rasse des Hundes (oder „Mischling“) und ungefähres Geburtsdatum
    • Datum, seit dem der Hund bei dir lebt
    • Chipnummer, falls der Hund gechippt ist
    • bei Umzug: deine bisherige Gemeinde
    • für Lastschrift: deine IBAN
  3. Beim Steueramt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda anmelden

    Das geht online, per Formular (Post oder E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro. So findest du das Formular: auf rotenburg.de oben in die Suche „Hundesteuer“ eingeben – meist ist es der erste Treffer. Oder einfach im Bürgerbüro anrufen und das Formular zuschicken lassen.

  4. Bescheid und Hundemarke abwarten

    Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.

  5. Zahlen

    Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).

Gefährlicher Hund in Hessen?

Für Hunde, die nach der hessischen Hundeverordnung als gefährlich gelten (Rasseliste oder Einstufung nach einem Vorfall), brauchst du eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde – mit Sachkunde, Wesensprüfung des Hundes, Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung. Diese Erlaubnis ist etwas anderes als die Steueranmeldung.

Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes

  1. Innerhalb der Frist abmelden

    Beim Steueramt Rotenburg a. d. Fulda – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.

  2. Grund und Datum angeben

    • Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
    • Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
    • Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
  3. Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen

    Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.

Weniger zahlen in Rotenburg a. d. Fulda

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Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Rotenburg a. d. Fulda das tut, steht in der Satzung.
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Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
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Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Hessen praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
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Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.

Für diese Gemeinde haben wir die Satzung noch nicht ausgewertet. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →

Gefährlicher Hund in Rotenburg a. d. Fulda

Für einen gefährlichen Hund verlangt Rotenburg a. d. Fulda 624 € pro Jahr – 13-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Hessen die Hundeverordnung (HundeVO) – über eine Rasseliste und über auffälliges Verhalten im Einzelfall.

Rotenburg a. d. Fulda im Vergleich

Rotenburg a. d. Fulda liegt 20,64 € unter dem Durchschnitt in Hessen von 68,64 € – Platz 356 von 421 (Platz 1 = am teuersten).

Hundesteuer in der Umgebung

Alle Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg vergleichen: Hundesteuer Landkreis Hersfeld-Rotenburg →

Gilt für ganz Rotenburg a. d. Fulda

Die Hundesteuer von Rotenburg a. d. Fulda ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Atzelrode, Braach, Dankerode, Erkshausen, Lispenhausen, Mündershausen, Schwarzenhasel, Seifertshausen.

Postleitzahlen: 36199.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Rotenburg a. d. Fulda?

In Rotenburg a. d. Fulda kostet die Hundesteuer 48 € pro Jahr für einen Hund (Stand Oktober 2025).

Bis wann muss ich meinen Hund in Rotenburg a. d. Fulda anmelden?

Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Rotenburg a. d. Fulda; in Hessen sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.

Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Rotenburg a. d. Fulda?

Für einen gefährlichen Hund zahlt man in Rotenburg a. d. Fulda 624 € pro Jahr.

Ist die Hundesteuer in Rotenburg a. d. Fulda hoch?

Rotenburg a. d. Fulda liegt mit 48 € 20,64 € unter dem Durchschnitt in Hessen und auf Platz 356 von 421 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).

Quellen: Bund der Steuerzahler Hessen, Umfrage „Kommunale Steuern“ (Stand Oktober 2025); Hundesteuersatzung der Gemeinde Rotenburg a. d. Fulda. Noch nicht mit der Satzung abgeglichen. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden