Hundesteuer für ganz Deutschland
Ratgeber · Hessen

Hundesteuer für gefährliche Hunde Hessen: was gefährliche Hunde kosten

388 von 421 Gemeinden in Hessen verlangen für gefährliche Hunde einen erhöhten Satz – im Schnitt 591,60 € im Jahr, am meisten Biebertal mit 1.300 €. 32 verlangen ausdrücklich keinen Aufschlag.

Welche Hunde gelten in Hessen als gefährliche Hunde?

Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Hessen die Hundeverordnung (HundeVO) – über eine Rasseliste und über auffälliges Verhalten im Einzelfall. Welche dieser Hunde den erhöhten Steuersatz zahlen, legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest – oft lässt sich der Satz mit einem bestandenen Wesenstest senken.

Gefährlicher Hund in Hessen?

Für Hunde, die nach der hessischen Hundeverordnung als gefährlich gelten (Rasseliste oder Einstufung nach einem Vorfall), brauchst du eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde – mit Sachkunde, Wesensprüfung des Hundes, Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung. Diese Erlaubnis ist etwas anderes als die Steueranmeldung.

Satz für den ersten gefährlichen Hund – alle 388 Gemeinden mit Aufschlag

Ohne Aufschlag (32)

Babenhausen, Bad Arolsen, Bad Soden am Taunus, Bad Soden-Salmünster, Bad Wildungen, Biebesheim am Rhein, Butzbach, Cornberg, Dietzhölztal, Erlensee, Espenau, Frankenberg (Eder), Frielendorf, Gießen, Grebenstein, Haina (Kloster), Haunetal, Hessisch Lichtenau, Kassel, Kelsterbach, Liebenau, Mühlheim am Main, Neckarsteinach, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Reinheim, Rodgau, Trebur, Vellmar, Weiterstadt, Wiesbaden, Willingen (Upland)

Bei 1 weiteren erfassten Orten kennen wir den Satz für gefährliche Hunde noch nicht.

Kampfhundesteuer in ganz Deutschland im Vergleich →

Was kostet die Hundesteuer bei dir?

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer für gefährliche Hunde in Hessen?

388 von 421 Gemeinden erheben einen erhöhten Satz – im Schnitt 591,60 € pro Jahr, am meisten Biebertal mit 1.300 €.

Welche Hunde gelten in Hessen als gefährliche Hunde?

Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Hessen die Hundeverordnung (HundeVO) – über eine Rasseliste und über auffälliges Verhalten im Einzelfall.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen