Hundesteuer Haar 2026
In Haar kostet die Hundesteuer 2026 60 € pro Jahr für einen Hund – das sind 5,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 90 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 60 € | 5,00 € |
| 2. Hund | 90 € | 7,50 € |
| 3. und jeder weitere | 90 € | 7,50 € |
| Kampfhund | 900 € | 75,00 € |
Hund in Haar anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Bayern sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Haar anmelden
Das geht online, per Formular (Post oder E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro. So findest du das Formular: auf gemeinde-haar.de oben in die Suche „Hundesteuer“ eingeben – meist ist es der erste Treffer. Oder einfach im Bürgerbüro anrufen und das Formular zuschicken lassen.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Haar zieht die Steuer 15.02. ein – jeweils der passende Teilbetrag. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat), dann musst du an nichts denken.
Für Hunde der Kategorie I (z. B. Pit-Bull, American Staffordshire Terrier) brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde. Hunde der Kategorie II (z. B. Rottweiler, Bullterrier) gelten als Kampfhund, bis ein Wesenstest das Gegenteil zeigt (Negativzeugnis) – das senkt oft auch die Steuer.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Haar – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Haar
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Haar das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ? prüfen
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind in Bayern praktisch überall auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Haar
Für einen Kampfhund verlangt Haar 900 € pro Jahr – 15-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, legt in Bayern eine Verordnung zum Landesstraf- und Verordnungsgesetz fest (Kategorie I und II).
Haar im Vergleich
Haar liegt 9,70 € unter dem Durchschnitt der 74 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Bayern von 69,70 € – Platz 38 von 74 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Vaterstetten70 €
- Ottobrunn70 €
- Unterhaching60 €
- München100 €
- Karlsfeld80 €
Gilt für ganz Haar
Die Hundesteuer von Haar ist im ganzen Gemeindegebiet gleich.
Postleitzahlen: 85540.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Haar?
In Haar kostet die Hundesteuer 60 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 90 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Haar anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Haar; in Bayern sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Haar?
Für einen Kampfhund zahlt man in Haar 900 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Haar hoch?
Haar liegt mit 60 € 9,70 € unter dem Durchschnitt der 74 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Bayern und auf Platz 38 von 74 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuer-Seite der Stadt Haar (von uns ausgewertet), Fassung vom 14.07.2021. Mit der Quelle abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden