Hundesteuer Wiesloch 2026
In Wiesloch kostet die Hundesteuer 2026 132 € pro Jahr für einen Hund – das sind 11,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 264 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 132 € | 11,00 € |
| 2. Hund | 264 € | 22,00 € |
| 3. und jeder weitere | 264 € | 22,00 € |
| Kampfhund | 600 € | 50,00 € |
Hund in Wiesloch anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Baden-Württemberg sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Wiesloch anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
In Baden-Württemberg muss jede Gemeinde Hundesteuer erheben. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde gilt zusätzlich die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde – mit Pflichten wie Leinen- und Maulkorbzwang, bei bestimmten Rassen bis zur bestandenen Wesensprüfung.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Wiesloch – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Wiesloch
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Wiesloch das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ✓ möglich
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Wiesloch
Für einen Kampfhund verlangt Wiesloch 600 € pro Jahr – 5-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt in Baden-Württemberg die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.
Wiesloch im Vergleich
Wiesloch liegt 10,40 € über dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg von 121,60 € – Platz 21 von 83 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Heidelberg144 €
- Sinsheim108 €
- Waghäusel96 €
- Bruchsal96 €
- Eppingen120 €
Gilt für ganz Wiesloch
Die Hundesteuer von Wiesloch ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Baiertal, Schatthausen.
Postleitzahlen: 69168.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wiesloch?
In Wiesloch kostet die Hundesteuer 132 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 264 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Wiesloch anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Wiesloch; in Baden-Württemberg sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Wiesloch?
Für einen Kampfhund zahlt man in Wiesloch 600 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Wiesloch hoch?
Wiesloch liegt mit 132 € 10,40 € über dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg und auf Platz 21 von 83 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Wiesloch (von uns ausgewertet), Fassung vom 17.12.2025. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden