Hundesteuer Tettnang 2026
In Tettnang kostet die Hundesteuer 2026 120 € pro Jahr für einen Hund – das sind 10,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 240 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 120 € | 10,00 € |
| 2. Hund | 240 € | 20,00 € |
| 3. und jeder weitere | 240 € | 20,00 € |
| Kampfhund | 660 € | 55,00 € |
Hund in Tettnang anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Baden-Württemberg sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Tettnang anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
In Baden-Württemberg muss jede Gemeinde Hundesteuer erheben. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde gilt zusätzlich die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde – mit Pflichten wie Leinen- und Maulkorbzwang, bei bestimmten Rassen bis zur bestandenen Wesensprüfung.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Tettnang – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Tettnang
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Tettnang das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ✓ möglich
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind auf Antrag steuerfrei.
- ? prüfen
- Listenhund mit Wesenstest: Manche Gemeinden senken den Listenhund-Satz nach bestandenem Wesenstest.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Tettnang
Für einen Kampfhund verlangt Tettnang 660 € pro Jahr – 6-mal so viel wie für einen normalen Hund. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt in Baden-Württemberg die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.
Tettnang im Vergleich
Tettnang liegt 1,60 € unter dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg von 121,60 € – Platz 36 von 83 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Friedrichshafen132 €
- Ravensburg108 €
- Konstanz120 €
- Überlingen108 €
- Leutkirch im Allgäu96 €
Gilt für ganz Tettnang
Die Hundesteuer von Tettnang ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Kau, Langnau, Tannau.
Postleitzahlen: 88069.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Tettnang?
In Tettnang kostet die Hundesteuer 120 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 240 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Tettnang anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Tettnang; in Baden-Württemberg sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Tettnang?
Für einen Kampfhund zahlt man in Tettnang 660 € pro Jahr.
Ist die Hundesteuer in Tettnang hoch?
Tettnang liegt mit 120 € 1,60 € unter dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg und auf Platz 36 von 83 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuersatzung Tettnang (von uns ausgewertet), Fassung vom 26.11.2025. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden