Hundesteuer Mössingen 2026
In Mössingen kostet die Hundesteuer 2026 120 € pro Jahr für einen Hund – das sind 10,00 € im Monat. Der zweite Hund kostet 240 €.
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 120 € | 10,00 € |
| 2. Hund | 240 € | 20,00 € |
| 3. und jeder weitere | 240 € | 20,00 € |
| Kampfhund | steht in der Satzung | |
Hund in Mössingen anmelden – so geht’s
Frist im Blick behalten
Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung – in Baden-Württemberg sind es meist 2 Wochen bis 1 Monat. Am sichersten: in der ersten Woche anmelden.
Diese Angaben bereitlegen
Zum Abhaken:
Beim Steueramt der Stadt Mössingen anmelden
Das geht online, per Formular oder persönlich im Bürgerbüro deiner Gemeinde.
Bescheid und Hundemarke abwarten
Nach ein paar Wochen kommen per Post der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke (in manchen Städten inzwischen digital als QR-Code). Draußen muss dein Hund die Marke sichtbar tragen.
Zahlen
Wann gezahlt wird, steht im Bescheid – oft vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November. Am bequemsten per Lastschrift (SEPA-Mandat).
In Baden-Württemberg muss jede Gemeinde Hundesteuer erheben. Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde gilt zusätzlich die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde – mit Pflichten wie Leinen- und Maulkorbzwang, bei bestimmten Rassen bis zur bestandenen Wesensprüfung.
Abmelden: Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes
Innerhalb der Frist abmelden
Beim Steueramt Mössingen – formlos per Brief, E-Mail oder über das Abmeldeformular. Die Frist steht in der Satzung; meist sind es zwei bis vier Wochen.
Grund und Datum angeben
- Umzug: neue Anschrift – und in der neuen Gemeinde neu anmelden
- Abgabe: Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters
- Tod: Datum, am besten mit Bescheinigung vom Tierarzt
Marke zurückgeben, Geld zurückbekommen
Die Hundemarke schickst du in der Regel mit zurück. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Weniger zahlen in Mössingen
- ? prüfen
- Hund aus dem Tierheim: Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für ein bis drei Jahre – ob Mössingen das tut, steht in der Satzung.
- ? prüfen
- Wenig Einkommen: Ermäßigungen für Menschen mit Sozialleistungen sind üblich – Details in der Satzung.
- ✓ möglich
- Assistenz- und Blindenführhunde: Sind auf Antrag steuerfrei.
Ausgewertet aus der Hundesteuersatzung. Wichtig: Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag – und meist nicht rückwirkend. Am besten gleich bei der Anmeldung mit beantragen. Alle Befreiungen erklärt →
Kampfhund in Mössingen
Ob und wie viel mehr Mössingen für Kampfhunde verlangt, haben wir noch nicht sicher aus der Satzung übernommen – in den meisten Städten liegt der Satz deutlich höher. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt in Baden-Württemberg die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.
Mössingen im Vergleich
Mössingen liegt 1,60 € unter dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg von 121,60 € – Platz 36 von 83 (Platz 1 = am teuersten).
Hundesteuer in der Umgebung
- Rottenburg am Neckar144 €
- Tübingen144 €
- Pfullingen140 €
- Reutlingen156 €
- Balingen108 €
Gilt für ganz Mössingen
Die Hundesteuer von Mössingen ist im ganzen Gemeindegebiet gleich – also auch in Talheim, Öschingen.
Postleitzahlen: 72116.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mössingen?
In Mössingen kostet die Hundesteuer 120 € pro Jahr für einen Hund. Für den zweiten Hund sind es 240 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Mössingen anmelden?
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung von Mössingen; in Baden-Württemberg sind es meist zwei Wochen bis ein Monat.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Kampfhunde in Mössingen?
Das regelt die Hundesteuersatzung von Mössingen; meist liegt der Satz deutlich über dem normalen.
Ist die Hundesteuer in Mössingen hoch?
Mössingen liegt mit 120 € 1,60 € unter dem Durchschnitt der 83 von uns erfassten Städte ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg und auf Platz 36 von 83 Gemeinden (Platz 1 = am teuersten).
Quelle: Hundesteuer-Seite der Stadt Mössingen (von uns ausgewertet), Fassung vom 02.03.2020. Mit der Satzung abgeglichen am 05.10.2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Satzung und dein Steuerbescheid. Wie wir prüfen · Fehler gefunden? Bitte melden