Hundesteuer für ganz Deutschland
Ratgeber · Rheinland-Pfalz

Hundesteuer für gefährliche Hunde Rheinland-Pfalz: was gefährliche Hunde kosten

38 von 50 erfassten Städten in Rheinland-Pfalz verlangen für gefährliche Hunde einen erhöhten Satz – im Schnitt 619,08 € im Jahr, am meisten Morbach mit 1.250 €. 12 verlangen ausdrücklich keinen Aufschlag.

Welche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz als gefährliche Hunde?

Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) – unter anderem Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die durch ihr Verhalten auffällig geworden sind. Welche dieser Hunde den erhöhten Steuersatz zahlen, legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest – oft lässt sich der Satz mit einem bestandenen Wesenstest senken.

Gefährlicher Hund in Rheinland-Pfalz?

Für Hunde, die nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde als gefährlich gelten, brauchst du eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde – unter anderem mit Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung.

Satz für den ersten gefährlichen Hund – alle 38 erfassten Städte mit Aufschlag

Ohne Aufschlag (12)

Alzey, Bad Kreuznach, Böhl-Iggelheim, Grünstadt, Kaiserslautern, Montabaur, Mutterstadt, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Pirmasens, Römerberg, Trier

Kampfhundesteuer in ganz Deutschland im Vergleich →

Was kostet die Hundesteuer bei dir?

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer für gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz?

38 von 50 erfassten Städten erheben einen erhöhten Satz – im Schnitt 619,08 € pro Jahr, am meisten Morbach mit 1.250 €.

Welche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz als gefährliche Hunde?

Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) – unter anderem Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die durch ihr Verhalten auffällig geworden sind.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen