Hundesteuer für gefährliche Hunde Mecklenburg-Vorpommern: was gefährliche Hunde kosten
7 von 9 erfassten Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlangen für gefährliche Hunde einen erhöhten Satz – im Schnitt 642,86 € im Jahr, am meisten Rostock mit 1.000 €.
Welche Hunde gelten in Mecklenburg-Vorpommern als gefährliche Hunde?
Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Mecklenburg-Vorpommern die Hundehalterverordnung (HundehVO M-V). Welche dieser Hunde den erhöhten Steuersatz zahlen, legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest – oft lässt sich der Satz mit einem bestandenen Wesenstest senken.
Für Hunde, die als gefährlich gelten, schreibt die Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) besondere Pflichten vor – je nach Fall eine Erlaubnis oder Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkunde und Haftpflichtversicherung. Das ist unabhängig von der Steueranmeldung bei der Stadt.
Satz für den ersten gefährlichen Hund – alle 7 erfassten Städte mit Aufschlag
- Rostock1.000 €
- Schwerin700 €
- Wismar700 €
- Neubrandenburg600 €
- Stralsund500 €
- Waren (Müritz)500 €
- Neustrelitz500 €
Bei 2 weiteren erfassten Orten kennen wir den Satz für gefährliche Hunde noch nicht.
Kampfhundesteuer in ganz Deutschland im Vergleich →
Was kostet die Hundesteuer bei dir?
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer für gefährliche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern?
7 von 9 erfassten Städten erheben einen erhöhten Satz – im Schnitt 642,86 € pro Jahr, am meisten Rostock mit 1.000 €.
Welche Hunde gelten in Mecklenburg-Vorpommern als gefährliche Hunde?
Welche Hunde als gefährlich gelten, regelt in Mecklenburg-Vorpommern die Hundehalterverordnung (HundehVO M-V).
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; maßgeblich ist die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Woher unsere Zahlen kommen